Schulkonferenz

 

 

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Diese Eltern vertreten Sie im Schuljahr 2018/2019 in der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz hat bei Schulen mit bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder. Mitglieder der Schulkonferenz an Grundschulen sind die Schulleiterin / der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer und der Eltern im Verhältnis 1 : 1.
Auf unserer ersten Schulpflegschaftssitzung im Oktober wurden die sechs Elternvertreter und weitere sechs Stellvertreter gewählt. Im Anschluss an die Sitzung gab es ein kleines Foto-Shooting.


IHRE  ELTERNVERTRETER  IN  DER  SCHULKONFERENZ
von links nach rechts: Fr. Wirtz, Fr. Krüger, Fr. Rühl, Fr. Stöppelkamp, Fr. Derißen-Kreutzer und Hr. Hosenfeld


IHRE  STELLVERTRETENDEN  ELTERNVERTRETER  IN  DER  SCHULKONFERENZ
von links nach rechts: Hr. Kunz, Fr. Steinmetz, Fr. Kaya, Hr. Karanci, Hr. Tödter und Fr. Nicklasch


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Mitglieder der Schulkonferenz der Barbaraschule 2018/2019

Vorsitzende: Frau Ripholz, Schulleiterin

Lehrervertreter:
Hr. Ritter (Stellv. Schulleiter)
Fr. Schamp
Fr. Frommholz
Fr. Smuda
Fr. Bruckmann
Hr. Ahmeti

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Stellv. Lehrervertreter:
Fr. Beisiegel
Fr. Hasse
Hr. Haiduk
Fr. Kiesow

Fr. Fechner
Fr. Dreyer

Elternvertreter:
Fr. Derißen-Kreutzer (3b)
Hr. Hosenfeld (2a)
Fr. Rühl (2b)
Fr. Stöppelkamp (2b)
Fr. Krüger (4a)
Fr. Wirtz (2a)

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Stellv. Elternvertreter:
Hr. Karanci (1a)
Hr. Tödter (1a)
Hr. Kunz (1b)
Fr. Steinmetz (1a/4b)
Fr. Kaya (4a)
Fr. Nicklasch (1a/4b)


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§ 65 Aufgaben der Schulkonferenz
(Auszug aus dem Schulgesetz NRW)

(1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

(2) Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, zum Beispiel in folgenden Angelegenheiten:

red00_next.gifSchulprogramm

red00_next.gifAbschluss von Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit anderen Partnern

red00_next.gifFestlegung der beweglichen Ferientage

red00_next.gifEinrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote

red00_next.gifOrganisation der Schuleingangsphase

red00_next.gifBestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zubeschaffen sind

red00_next.gifGrundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten

red00_next.gifGrundsätze zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen

red00_next.gifGrundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen

red00_next.gifWirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring, Schulhaushalt

red00_next.gifWahl der Schulleiterin oder des Schulleiters

red00_next.gifAusnahmen vom Alkoholverbot

red00_next.gifEmpfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung

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